Allgemeine Geschäfts-/Nutzungsbedingungen für die kostenlose Nutzung der von der Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr, betriebenen Fahrradboxen
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Geltungsbereich und Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Die Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr, August-Bebel-Str. 92, 33602 Bielefeld, (nachfolgend „Stadt“) stellt ihren Kund*innen einen Stellplatz für ihr Fahrrad (nachfolgend „Fahrrad-box“) am Standort Friedrich-Verleger-Straße zwischen Haus der Technik (Jahnplatz 5) und dem Eingang zum Alten Friedhof, kostenlos zur Verfügung (soweit verfügbar). Kund*innen können die Fahrradbox über die Smartphone App „obALu“ nutzen.
- Diese AGB regeln die Beziehung zwischen der Stadt und dem/der jeweiligen Kund*in bei Abschluss von Einzelnutzungsverträgen über eine Fahrradbox.
- Diese AGB werden ggf. ergänzt durch die gesonderten AGB der Stadt für die obALu-App.
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Registrierung
- Um die Buchung einer Fahrradbox durchführen zu können, ist eine vorherige Registrierung über die obAlu-App erforderlich.
- Nach erfolgreicher Registrierung kann der/die Kund*in Fahrräder in der Fahrradbox abstel-len. Die Einrichtung eines Kundenkontos begründet jedoch weder für die Stadt, noch für den/die Kund*in einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelnutzungsverträgen.
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Buchungsvorgang und Vertragsschluss
- Die Buchung einer Fahrradbox ist ausschließlich nach vorheriger Registrierung (vgl. Ziff. 2.1) über die obAlu-App möglich.
- Die Buchung einer Fahrradbox kann lediglich für den Fall erfolgen, dass noch eine freie Fahrradbox verfügbar ist. Dies wird dem/der Kund*in direkt in der App angezeigt. Mit der erfolgreichen Buchung kommt ein Nutzungsvertag (Leihe) zwischen der Stadt und dem/der Kund*in zu den Bedingungen dieser AGB zustande.
- Während des Buchungsprozesses zeigt die App die Türnummern der freien Fahrradboxen an. Diese finden sich auf den Fahrradboxen wieder, wodurch der/die Kund*in weiß, wo sich die zugeordnete Fahrradbox befindet. Nach Auswahl des Buchungszeitraums ist der Buchungsprozess abgeschlossen.
- Mit einem Klick auf den Button mit dem Schloss-Symbol in der App wird die Tür entriegelt. Innerhalb der nächsten 10 Sekunden kann die Tür per Hand geöffnet werden. Die Fahr-radbox wird dem/der Kund*in daraufhin zur Nutzung bereitgestellt. Um den Nutzungs-vorgang abzuschließen, muss der/die Kund*in die Tür manuell schließen und den korrek-ten Verschluss am Griff prüfen.
- Der Vertragsschluss über eine Fahrradbox erfolgt durch erfolgreichen Abschluss des Bu-chungsvorgangs.
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Nutzungsgegenstand, Abstelldauer
- Der Vertrag umfasst die unentgeltliche Nutzung einer Fahrradbox am genannten Standort durch den/die Kund*in in dem nach dem geschlossenen Nutzungsvertrag vereinbarten Zeitraum.
- Mit Abschluss des Buchungsprozesses wird dem/der Kund*in eine Fahrradbox zur Verfü-gung gestellt. Die Fahrradbox gilt in diesem Moment als überlassen.
- Die Dauer des Nutzungsverhältnisses richtet sich nach den jeweils gültigen Regelungen. Die möglichen Optionen sind in obALu-App einsehbar.
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Nutzungsvorschriften, Pflichten des/der Kund*in
- Mit dem Abstellen des Fahrrads gilt die Fahrradbox als ordnungsgemäß übergeben. Die Benutzung der Fahrradbox erfolgt auf eigene Gefahr des/der Kund*in.
- Der/die Kund*in ist verpflichtet, sein/ihr Fahrrad selbst und korrekt in der zugewiesenen Fahrradbox abzustellen. Hierbei sind die Sicherheitshinweise an der Fahrradbox zu beach-ten. Je Fahrradbox darf der/die Kund*in nur ein Fahrrad abstellen. Aus Sicherheitsgründen ist es dem/der Kund*in nicht gestattet, die Fahrradbox zu betreten.
- Der/die Kund*in verpflichtet sich, die zugewiesene Fahrradbox pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
- Beim Ein- und Ausparken des Fahrrads einschließlich des Fahrradzubehörs hat der/die Kund*in die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.
- Eine Überlassung der Fahrradbox an Dritte ist dem/der Kund*in nicht gestattet.
- In die drei Einzel-Fahrradboxen dürfen nur Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes einschließlich Fahrradzubehör und -gepäck bis zu einer Gesamthöhe von 130 cm, einer Gesamtlänge von 190 cm und einer maximalen Breite von 71 cm eingestellt werden. In die beiden Fahrrad-boxen für Lastenräder dürfen nur Lastenräder bis zu einer Gesamthöhe von 130 cm, einer Gesamtlänge von 240 cm und einer maximalen Breite von 87 cm eingestellt werden. Das Einparken von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, anderen Gegenständen, Personen oder Tieren ist ausdrücklich nicht gestattet.
- Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die Stadt berechtigt, die Fahrradbox ohne Zustimmung des/der Kund*in selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der ver-tragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Stadt berechtigt, die Fahrradbox selbst oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den/die Kund*in kostenpflichtig, es sei denn, der/die Kund*in hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.
- Der/die Kund*in verpflichtet sich, die Fahrradbox nach Ablauf der Nutzungsdauer umge-hend zu räumen. Sollte der/die Kund*in dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Stadt be-rechtigt, die Fahrradbox durch einen Mitarbeitenden der Stadt selbst zu leeren und die eingebrachten Gegenstände auf Kosten des/der Kund*in in Räumlichkeiten der Stadt Bielefeld einzustellen. Dort werden die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für einen Monat verwahrt. Der/die Kund*in kann innerhalb dieser Frist das Fahrrad bzw. die Gegenstände gegen Erstattung einer Aufwandsgebühr von 50 € bei der Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr, 660.21, August-Bebel-Str. 92, 33602 Bielefeld abholen. Nach Ablauf die-ser Frist gehen die nicht abgeholten Gegenstände in das Eigentum der Stadt über.
- Die Stadt ist berechtigt, das von dem/der Nutzer*in eingestellte Fahrrad im Falle einer dringenden Gefahr aus der Fahrradbox zu entfernen.
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Pflichten der Stadt
- Die Stadt verpflichtet sich, dem/der Kund*in die von ihm/ihr gebuchte Fahrradbox unver-züglich nach Abschluss der Buchung zur Verfügung zu stellen.
- Die Stadt trägt dafür Sorge, dass sich die Fahrradbox während der Vertragslaufzeit in ei-nem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
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Rechte des Kunden wegen Mängeln
- Die Fahrradbox wird dem/der Kund*in frei von Mängeln zur Verfügung gestellt.
- Etwaige vorhandene Mängel hat der/die Kund*in der Stadt unverzüglich nach deren Ent-deckung anzuzeigen.
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Haftung der Stadt Bielefeld
- Die Stadt haftet für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung der Stadt, ihrer gesetzlichen Vertretenden oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Stadt nur, falls diese durch die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertra-ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regel-mäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), eingetreten sind.
- Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unbe-rührt.
- Die durch Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte oder in Folge eines Unfalls oder höhe-rer Gewalt entstandenen Schäden am Fahrrad sind in der Regel durch eine Versicherung des/der Kund*in abgesichert. Für daraus entstandene Schäden wird keine Haftung über-nommen.
- Nutzende haben der Stadt einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Nutzungsaufgabe der Fahrradbox anzuzeigen. Die Stadt haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Nutzende oder Dritte zu verantworten sind, es sei denn es liegt ein Haftungsfall gemäß Ziffer 8.1vor.
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Haftung des/der Kund*in
- Der/die Kund*in haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle an der Fahrradbox entstandenen und von ihm/ihr schuldhaft verursachten Schäden während der Nutzungs-zeit.
- Die Nutzung der Serviceleistungen der Stadt erfolgt auf eigenes Risiko des/der Kund*in. Vom Nutzenden verursachte Schäden trägt der/die Kund*in selbst. Haftpflichtschäden hat der/die Kund*in eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversi-cherers der Stadt gegenüber dem/der Kund*in bleiben davon unberührt.
- Der/die Kund*in haftet für alle Kosten und Schäden, die der Stadt aus einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesen AGB genannten Mitteilungs- und Mitwirkungspflich-ten entstehen. Der/die Kund*in kommt für alle daraus entstehende Kosten auf und stellt die Stadt vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei.
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Kündigung
- Jede Vertragspartei kann das Abonnement aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
- Ein wichtiger Grund für die Stadt liegt insbesondere vor, wenn Nutzende die Anlage vor-sätzlich beschädigen oder ihre Pflichten gröblich in nicht unerheblichem Maße verletzen.
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Pfandrecht
Für alle Forderungen, die sich aus der Benutzung der Fahrradbox ergeben, hat die Stadt ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrrad. -
Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des restlichen Ver-trages im Ganzen unberührt.
- Erfüllungsort ist Bielefeld.
- Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen der Stadt sowie für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, ist der Gerichtsstand Bielefeld, soweit der/die Kund*in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsab-schluss den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder den Wohnsitz oder den gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-kannt ist oder wenn der/die Kund*in Vollkaufmann/-frau oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
- Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Smartphone-Applikation „obALu“ (für die Nutzung von Fahrradboxen der Stadt Bielefeld)
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Geltungsbereich
- Die Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr, August-Bebel-Str. 92, 33602 Bielefeld, (nachfolgend „Stadt“) betreibt die Applikation für Mobiltelefone (nachfolgend „App“) und stellt Ihnen Services auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) zur Verfügung.
- Zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur betreibt die Stadt künftig in ausgewählten Quartieren sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Hierzu startet die Stadt mit einer verschließbaren Fahrradbox für 3 Fahrräder und 2 Lastenräder am Standort Friedrich-Verleger-Straße zwischen Haus der Technik (Jahnplatz 5) und dem Eingang zum Alten Friedhof. Die Nutzung der Fahrradbox funktioniert ausschließlich in Verbindung mit der Smartphone App „obALu“.
- Diese AGB gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Stadt als Anbieter der App und der Fahrradbox und dem/der Nutzenden der obAlu-App (nachfolgend „Nutzende“ ge-nannt).
- Diese AGB werden ggf. ergänzt durch die gesonderten AGB der Stadt für die Nutzung der Fahrradbox. Diese kann der Nutzer über die App ebenfalls einsehen.
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Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
- Gegenstand des Vertrages ist die unentgeltliche Nutzung der Smartphone App „obALu“, über welche der/die Nutzende die Fahrradbox nutzen kann.
- Die Stadt räumt dem/der Nutzenden eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der App und etwaiger Updates in dem nach diesen AGB zulässigen Umfang ein. Der/die Nutzende ist nicht berechtigt, die App unter zu lizenzieren, zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder zu versuchen, ihren Quellcode abzuleiten oder zu verändern.
- Die Nutzung der App erfordert die Registrierung und Anlegung eines Kundenkontos. Mit der Registrierung gibt der/die Kund*in ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Services ab. Durch die Bereitstellung des Kundenkontos erklärt die Stadt die Annahme des Angebots.
- Ein Vertrag über die kostenlosen Leistungen der „obALu-App“ und der Nutzung der Fahr-radbox kommt zustande, indem der Nutzende innerhalb der App das Angebot der Stadt durch Bestätigung der Buchung annimmt.
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Registrierung (Kundenkonto)
- Um ein Kundenkonto zu eröffnen, muss sich der/die Nutzende in der „obALu-App“ regist-rieren. Kund*in kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung voll-endet hat. Bei der Registrierung muss der/die Nutzende seinen/ihren Vor- und Nachna-men, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Mobilfunknummer angeben.
- Nach Übermittlung der erforderlichen persönlichen Daten erhält der Nutzende zunächst eine E-Mail, deren Inhalt bzw. Teile davon im Registrierungsprozess eingegeben und bestä-tigt werden müssen. Durch den Registrierungsvorgang wird dem/der Nutzer*in ein kosten-loses Benutzerkonto zur Verfügung gestellt. Die Identifizierung des/der Nutzenden erfolgt über die Eingabe der registrierten E-Mail-Adresse sowie eines selbst gewählten Passwor-tes. Anschließend ist der/die Nutzende berechtigt, auf Grundlage dieser AGB und der gel-tenden Gesetze die App und den Service der Stadt zu nutzen.
- Nach erfolgreicher Registrierung kann der/die Nutzende sich mit seinen/ihren Zugangsda-ten (E-Mail und Passwort) in der App anmelden.
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Leistungen der Stadt
- Die Stadt stellt dem Nutzenden die App unentgeltlich für internetfähige mobile Endgeräte, wie insbesondere Smartphones und Tablet PCs (im Folgenden: „Endgeräte“), zur Verfü-gung. Mit dieser App kann der/die Nutzende kostenlos den Service der Stadt zur Nutzung der Fahrradbox unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit nutzen und eine Fahrradbox der Stadt buchen bzw. die App als Zugangssystem nutzen.
- Zum Leistungsinhalt gehört nicht die hierfür erforderliche Nutzung des Internets. Für den Internetzugang, die technischen Voraussetzungen, die Konfiguration und Leistungsfähig-keit des Endgerätes zur Nutzung der Anwendung und die Aktualität der erforderlichen Software hat der Nutzende eigenverantwortlich und auf seine/ihre Kosten Sorge zu tra-gen.
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Rechte und Pflichten des Nutzers
- Der/die Nutzende verpflichtet sich bei der Registrierung vollständige, wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen. Ändern sich während des Nutzungszeitraums die per-sönlichen Daten wird der/die Kund*in das Profil umgehend korrigieren bzw. aktualisieren.
- Der/die Nutzende hat das von ihm/ihr im Zusammenhang mit der Registrierung gewählte Passwort vertraulich zu behandeln und darf dieses Dritten nicht zugänglich machen. Soweit die Zugangsdaten durch ein Verschulden des/der Nutzenden an Dritte gelangen, haftet der/die Nutzende für jede Benutzung seiner Zugangsdaten durch Dritte und die damit ver-bundene Nutzung der Services. Sobald dem/der Nutzenden bekannt wird, dass seine/ihre Zugangsdaten unbefugten Dritten zugänglich geworden sein könnten, ist der/die Nutzen-de verpflichtet, sein/ihr Passwort zu ändern. Über eine unberechtigte Nutzung durch Drit-te hat er die Stadt umgehend in Kenntnis zu setzen. Weder die Stadt noch die Entwickeln-den der App werden den/die Nutzende/n außerhalb des Login-Vorgangs nach dem Pass-wort fragen, auch nicht per E-Mail oder telefonisch.
- Weiterhin hat der/die Nutzende die App so zu nutzen, dass keine Funktionsbeeinträchti-gungen, Überlastungen oder Schäden auftreten und der mit dieser App verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Der/die Nutzende wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der Anwendungen umgehen oder verändern.
- Alle Rechte an der App verbleiben bei der Stadt und dem App-Entwickler. Der/die Nutzen-de ist nicht berechtigt, die vertraglich eingeräumten Leistungen und Rechte an Dritte zu übertragen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
- Der Nutzende ist für die von ihm/ihr eingesetzte technischen Hardware (Smartphone) und Software sowie deren Sicherheit selbst verantwortlich.
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Verfügbarkeit
- Die von der Stadt über den App-Entwickler pironex GmbH zur Verfügung gestellte App „obALu“ und der damit verbundene Zutritt zu der Fahrradbox hängen in erheblichem Ma-ße von der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Internet- und Mobilfunkinfrastruktur ab.
- Der/die Nutzende hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfüg-barkeit der App. Die Stadt ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit und feh-lerfreie Funktionalität der App in Verbindung mit dem Produkt „obALu-App“ zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.
- Die Stadt behält sich das Recht vor, zu Zwecken der Wartung und der Leistungsoptimie-rung, die Systeme gelegentlich zu verkehrsschwachen Zeiten in erforderlicher Weise und in einem dem/der Nutzenden zumutbarem Umfang einzuschränken oder abzuschalten.
- Stellt die Stadt ihren Service vorübergehend ganz oder teilweise im Sinne der Ziffer 6.3 ein, so gilt dies nicht als Verletzung der vertraglichen Leistungspflichten.
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Haftung und Haftungsausschluss
- Die Stadt haftet für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung der Stadt, ihrer gesetzlichen Vertretenden oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Stadt nur, falls diese durch die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), eingetreten sind.
- Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend bleibt durch die vorstehende Regelung in Ziffer 7.1 in jedem Fall unberührt.
- Ferner haftet die Stadt nicht für Betriebsstörungen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausfällen der Online-Buchungsplattform.
- Der/die Nutzende stellt die Stadt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch von der/des Nutzenden zu vertretende Rechtsverletzungen wie z. B. die Verletzung sei-ner/ihrer Pflichten aus diesem Vertrag oder seine gesetzlichen Pflichten in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen. Diese Freistellung beinhaltet auch die Kosten angemesse-ner Rechtsverteidigung.
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Widerrufsrecht
- Der/die Nutzende hat das Recht jeden Nutzungsvertrag, den er/sie über die App ab-schließt, binnen 14 Tagen nach dem der Nutzende die „obALu-App“ heruntergeladen und installiert hat, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Nutzende der Stadt mittels einer eindeu-tigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief) über seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der/die Nutzende kann dafür das Muster-Widerrufsformular nach Ziffer 8.5 verwenden, dessen Verwendung aber nicht vorge-schrieben ist.
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
- Folgen des Widerrufs: Widerruft der/die Nutzende den Nutzungsvertrag, so ist er/sie ver-pflichtet, die „obALu-App“ von seinen/ihren mobilen Endgeräten zu deinstallieren und zu löschen.
- Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte das folgende „Muster-Widerrufsformular“ aus und senden es an die Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr, 33597 Bielefeld
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag
über die Nutzung der Smartphone-App „obALu“
Vertragsabschluss am
Name des/der Verbraucherenden
Anschrift des/der Verbraucherenden
Unterschrift des/der Verbraucherenden (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
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Laufzeit und Kündigung
- Der/die Nutzende kann das Kundenkonto selbständig jederzeit löschen. Offene Forderun-gen gegenüber dem/der Nutzenden bleiben von der Kündigung unberührt. Mit der Lö-schung des Kundenkontos erfolgt automatisch die Stornierung etwaiger, noch bestehen-der Buchungen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Die Stadt ist insbesondere berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Nutzerkonto zu löschen, wenn der/die Nutzende schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt. Mit Löschung des Nutzerkontos werden auch sämtliche im Zusammenhang mit dem/der jeweiligen Nutzenden gespeicherte Daten gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung können keine Fahrradboxen mehr gebucht oder ge-nutzt werden.
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Datenschutz
Die Stadt achtet Ihre Privatsphäre und hält alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein. Nähere Informationen über den Umgang Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschut-zerklärung. -
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Bielefeld.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-den und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirk-samkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Die Stadt ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Im Falle einer Änderung der AGB weist die Stadt ausdrücklich in der App auf die Änderungen sowie auf die Möglichkeit, den Änderungen schriftlich innerhalb von 3 Wochen zu widersprechen hin. Erfolgt kein fristgemäßer Widerspruch, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Widerspricht der/die Nutzende fristgerecht, ist die Stadt berech-tigt das Vertragsverhältnis zu beenden.